Small enough to care and big enough to deliver

Allgemeine Geschäftsbedingungen der LAUS GmbH

  1. Sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der LAUS GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die LAUS GmbH mit Ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen und Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die LAUS GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die LAUS GmbH auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
  2. Die Auftragserteilung erfolgt grundsätzlich schriftlich. Bei anderen als schriftlichen Aufträgen trägt der Auftraggeber das Übermittlungsrisiko. Mündliche Erklärungen, Bestätigungen oder Zusagen von Mitarbeitern der LAUS GmbH bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Verbindlich ist nur unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Änderungen und Ergänzungen des erteilten Auftrages bedürfen der Schriftform und gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von der LAUS GmbH schriftlich bestätigt wurden.
  3. Alle Leistungen der LAUS GmbH werden auf Grund der im schriftlichen Angebot enthaltenen Preise abgerechnet. Falls ein solcher Kostenvoranschlag nicht erstellt wurde, werden die Leistungen nach der am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preise der LAUS GmbH abgerechnet. Telefonische Preisangaben sind unverbindlich. Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungsmodalitäten: Liegt die Auftragssumme über 5000 Euro, wird für jede Studie bei Auftragserteilung 50% des Preises als Anzahlung fällig. Mit Übersendung der Draftberichte wird die Restsumme fällig. Multi-Site: Folgende Aufschläge werden für Multi-Site-Studien erhoben: fungiert LAUS GmbH als Prüfeinrichtung: 20%; als Prüfstandort: 10%. Dauer: Angegebene Zeiten beginnen ab Eingang der unterschriebenen Prüfpläne. Bei Prüfungen mit Begleitanalytik sind die Zeiten außerdem von dem Vorhandensein einer verwendbaren und validierten Methode abhängig. Änderungswünsche durch Auftraggeber: Eine Korrektur des zugesandten Drafts ist im Preis enthalten, weitere Korrekturen sind kostenpflichtig.
  4. Soweit Fristen fest vereinbart wurden, beginnen sie erst zu laufen, wenn der Auftraggeber der LAUS GmbH alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt und alle notwendigen Voraussetzungen (z.B. Genehmigungen, Prüfmuster, Referenzsubstanzen) geschaffen hat. Soweit zumutbar, gewährt der Auftraggeber der LAUS GmbH eine angemessene Nachfrist zur Durchführung des Auftrags, auch wenn die LAUS GmbH aus von ihr zu vertretenden Gründen vereinbarte Fristen nicht einhält.
  5. Probenanlieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, sofern keine Abholung vereinbart ist. Restmaterial der zur Untersuchung überlassenen Proben wird – soweit die Beschaffenheit dies zulässt – bis zu 12 Monate lang aufbewahrt. Eventuelle Entsorgungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Rücksendung von Proben erfolgt auf Anforderung und Kosten des Auftraggebers.
  6. Bei höherer Gewalt sowie Energiemangel, behördlichen Verfügungen, Auswirkungen von Arbeitskämpfen oder ähnlichen Einwirkungen, die die Fertigstellung der Leistungen be- oder verhindern, verschieben sich die Zeitpunkte für die Fertigstellung entsprechend.
  7. Das Labor verpflichtet sich gegenüber dem Vertragspartner, den Auftrag sorgfältig und sachgerecht auszuführen. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken sich auf kostenlose Nachbesserung oder, falls vom Labor für erforderlich gehalten, auf mängelfreie Neuerbringung der Leistung. Dem Labor stehen mindestens zwei Nach besserungsversuche zu. Diese Gewährleistungs ansprüche bestehen nicht, wenn die Leistung des Labors auf Grund fehlerhafter Vorgaben des Auftraggebers (Anlagen, Geräte, Informationen, Nebenleistungen) mangelhaft war.
  8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Labor vor Durchführung der Arbeiten auf ihm bekannte Gefahren und Risiken, die im Zusammenhang mit dem Auftrag bestehen können, hinzuweisen. Tritt der Auftraggeber von dem Auftrag zurück, so hat die LAUS GmbH einen Anspruch auf mindestens 25% des für den Auftrag vereinbarten Entgelts. Dies gilt nicht, sofern der Auftraggeber dem Labor nachweist, dass diesem ein Schaden in solcher Höhe nicht entstanden ist.
  9. Die Ergebnisse der auftragsgemäß durchgeführten Prüfungen gelten nur für das eingesandte Prüfmuster. Darüber hinausgehende Aussagen auf Basis der Prüfungsergebnisse sind nicht zulässig. Der Auftraggeber darf die im Rahmen des Auftrages gefertigten Prüfungsergebnisse, Berichte und Gutachten nur für seine eigenen Zwecke verwenden. Veröffentlichung und Vervielfältigung zu Werbezwecken bedürfen der schriftlichen Zustimmung der LAUS GmbH. Die Vorschriften des Urheberrechts finden zum Schutz der LAUS GmbH Anwendung.
  10. Die LAUS GmbH behält die Urheberrechte an den erbrachten Leistungen und verpflichtet sich, alle Ergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftrag erarbeitet wurden, dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen und ohne Zustimmung weder zu veröffentlichen noch Dritten bekannt zu geben. Dies gilt nicht, wenn abweichende gesetzliche Regelungen existieren.
  11. Die Haftung der LAUS GmbH ist auf die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung begrenzt. Diese belaufen sich auf 5 Mio. Euro für Personenschäden und 5 Mio. Euro für Sachschäden sowie 10 Mio. Euro als Jahreshöchstersatzleistung. Der Auftraggeber hat davon ausdrücklich Kenntnis genommen. Die Haftung der LAUS GmbH ist auf diese Deckungssummen begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der LAUS GmbH vorliegen. Unabhängig vom Rechtsgrund haftet die LAUS GmbH jedoch nur im Umfang des vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden. Die LAUS GmbH haftet insbesondere nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritten gegenüber dem Auftraggeber. Die Einschränkungen dieser Ziff. 11. gelten nicht für die Haftung der LAUS GmbH wegen vorsätzlichen Verhaltens und/oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  12. Rechnungen sind ohne Abzug binnen 14 Tagen fällig, es sei denn, es sind ausdrücklich andere Zahlungsziele vereinbart. Maßgeblich für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei der LAUS GmbH. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb der vorstehenden bestimmten Frist nach, kann die LAUS GmbH Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. ab Fristablauf verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  13. Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Landau in der Pfalz.
  14. Sollte eine oder mehrere der hier aufgeführten Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt.
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