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Genotoxische Prüfungen für Arzneimittel

Arzneimittel test

Wir bieten Ihnen die geforderten Prüfmethoden für die Testung Ihres Arzneimittels nach den Prinzipien der Guten Laborpraxis (GLP)!

Genotoxische Prüfungen von Arzneimittelverunreinigungen

Alle Arzneimittelverunreinigungen, welche die Mengenschwellenwerte nach der Guideline Q3A der ICH (International Conference on Harmonization) überschreiten, müssen durch entsprechende Studien identifiziert werden [Guidance for Industry - Q3A Impurities in New Drug Substances, Juni 2008]. Dies gilt auch für Abbauprodukte von Verunreinigungen, welche in Stabilitätsprüfungen in diesem Mengenbereich gefunden werden.
Folgende genotoxische Studien werden für die Identifikation gefordert:

Genotoxische Prüfungen

  • Ames Test [OECD 471]
  • in vitro Metaphase Chromosomenaberration Test [OECD 473]
  • mini-Ames (Ames MPF Test)

DNA reaktive Verunreinigungen, welche schon in geringen Konzentrationen (d.h. unter dem Schwellenwert) potentiell krebserregend sein können, müssen nach der M7 Guideline der ICH auf Mutagenität geprüft werden (M7 Guideline - Assessment and Control of DNA reactive (mutagenic) Impurities in Pharmaceuticals to Limit Potential Carcinogenic Risk).

Diese Mutagene werden in der Regel in einem bakteriellen Rückmutationstest nachgewiesen, wie dem Ames - Test (OECD 471). Falls es nicht möglich ist die Verunreinigungen zu isolieren oder zu synthetisieren, oder die Probenmenge begrenzt ist, empfiehlt die Guideline eine miniaturisierte Testmethode, wie den Ames - MPF Test. Ist das Ergebnis des bakteriellen Mutagenitätstest negativ, ist keine weitere genotoxische Testung notwendig. Im Fall eines positiven Ergebnisses wäre eine weitere Überprüfung der Verunreinigungen gefordert.

 

Genotoxische Prüfungen neuer Wirkstoffe in der präklinischen Phase

Die Entwicklung sowie Prüfung neuer pharmazeutischer Wirkstoffe durchläuft  zahlreiche unterschiedliche Phasen. Die Untersuchung der Wirkstoffe auf Genotoxizität ist für die Produktsicherheit von großer Bedeutung und von den Behörden für die Zulassung gesetzlich gefordert.

2011 entwickelte die ICH (International Conference on Harmonization) in diesem Rahmen eine Guideline, welche die Testung von Arzneimitteln auf Genotoxizität sowie die Interpretation der Daten beschreibt. Diese soll in einem nächsten Schritt in der EU, Japan und in den USA implementiert werden (Guidance on Genotoxicity Testing and Data Interpretation for Pharmaceuticals Intended for Human Use S2(R1),2011)

Die Guideline empfiehlt folgende Vorgehensweise bei der Testung des Wirkstoffes:

  • Testung auf Mutagenität
    Ames Test [OECD 471] oder Ames MPF Test
  • Testung auf Genotoxizität in Säugerzellen in vitro
    in vitro Metaphase Chromosome Aberration Assay [OECD 473]
    in vitro Micronucleus Test [OECD 487]
    in vitro Mouse Lymphoma Cell Gene Mutation Assay (MLA)[OECD 490]
    Hypoxanthine-guanine phosphoribosyl transferase Test: HPRT Test [OECD 476]

Sind die Ergebnisse der in vitro Studien positiv, müssen 2 weitere in vivo Studien getestet werden!

  • Testung auf Genotoxizität in Säugerzellen in vivo
    in vivo Micronucleus Test
    in vivo Chromosomal Aberration Test
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