Small enough to care and big enough to deliver

Polymere

Polymere sind momentan von der Registrierung und Bewertung unter REACH gemäß der Richtlinie „ECHA Guidance for monomers and polymers; April 2012; Version 2.0“ ausgenommen. Eine Substanz gilt als Polymer, wenn folgende Kriterien zutreffen:

  • 3M + 1-Regel: Polymermoleküle enthalten eine Sequenz von mindestens 3 Monomereinheiten, die kovalent an mindestens eine weitere Monomereinheit oder einen anderen Reaktanten gebunden sind.
  • > 50 % Massenanteil bestehen aus Polymermolekülen
  • < 50 % Massenanteil der Polymermoleküle weisen das gleiche Molekulargewicht auf

Die Europäische Kommission arbeitet an einem Vorschlag für den Registrierungsprozess von Polymeren. Die aktuellen Pläne sehen folgende Schritte vor:

Bewertung aller Polymere

In der 8. Sitzung der REACH und CLP Untergruppe für Polymere der zuständigen Behörden am 2. Mai 2022 wurden Kriterien für registrierungspflichtige Polymere (Polymers Requiring Registration, PRR) vorgeschlagen. Nach den aktuellen Plänen müssen in Zukunft alle Polymere anhand dieser PRR-Kriterien bewertet werden:

Kriterium

Bemerkung

Fluorierung

 

C1

werden in einer natürlichen Umgebung kationisch

MW1

Zahlenmittel des Molekulargewichts (MWn) ≤ 1000 Da

MW2

MWn > 1000 Da und 2 % Oligomergehalt mit MWn unter 500 Da oder > 5 % Oligomergehalt mit MWn < 1000 Da

RFG1

MW zwischen 1000 und 10.000 Da mit reaktiven funktionellen Gruppen, die entweder der Kategorie „stark besorgniserregend“* und/oder der Kategorie „mäßig besorgniserregend“* zugeordnet sind (mit wenigen Ausnahmen)

Einstufung

bestehende oder neu hinzugefügte Gefahrenklassen unter CLP

Oberflächenaktivität

anionische, nichtionische und amphotere Polymere

Zersetzung

in besorgniserregende Stoffe

Polymere, die mindestens eines der oben aufgeführten Kriterien erfüllen, sind PRRs und müssen registriert werden. Es gibt zwei Ausnahmen von Polymeren, die keine Bewertung anhand aller PRR-Kriterien erfordern:

- Polymer-Vorstufen: werden wie Zwischenprodukte unter streng kontrollierte Bedingungen (SCC, strictly controlled conditions,) gehandhabt, um andere Polymere oder Artikel herzustellen.

- Nicht-PRRs: Polyester, die aus Monomeren hergestellt wurden, die auf einer EU-Liste von Monomeren stehen, die als wenig gefährlich gelten. In anderen Gesetzgebungen werden diese Nicht-PRRs als Polymere geringer Bedenklichkeit (PLCs, Polymers of Low Concern) bezeichnet.

Notifizierung aller Polymere

Geplant ist, dass dann in einem ersten Schritt alle Polymere im Sinne von REACH Art. 3(1) und 3(5) ab einem Produktionsvolumen von 1 t/a angemeldet werden müssen. Dazu müssen zunächst nur einige Basisinformation zur Verfügung gestellt werden (z. B. CAS, Name, grundlegende physikalisch-chemische Eigenschaften, PRR- oder Nicht-PRR-Einordnung).

Gruppierung von Polymeren zur gemeinsamen Registrierung

Während einer „Vorregistrierungsphase“ für PRRs sollen dann Vorschläge zur Gruppierung von Polymeren eingereicht werden können. Diese sollen Faktoren wie chemische Zusammensetzung, MW und/oder Gefahreninformationen berücksichtigen und als Grundlage für die Bildung von PIEFs (Polymer Information Exchange Forum) dienen. Sie ermöglichen dann anschließend gemeinsame Registrierungen, wie bei REACH vorgesehen.

Registrierung

Nach diesen Plänen müssen alle Polymere, welche die PRR-Kriterien erfüllen, registriert werden. Der Zeitrahmen muss noch festgelegt werden.

Um auf die neuen Anforderungen möglichst gut vorbereitet zu sein, sind fundierte Kenntnisse über die Eigenschaften Ihrer Polymere unerlässlich. Wir können Sie bei der Erstellung analytischer Daten unterstützen. LAUS ist auch Ihr zuverlässiger Partner, wenn es um die Registrierung von PRRs geht.

Ein zentraler Schritt ist die Bestimmung der Molekulargewichtsverteilung durch Gelpermeationschromatographie (GPC). Diese Methode liefert grundlegende Informationen wie das Zahlenmittel des Molekulargewichts (MWn) sowie den Oligomergehalt und ermöglicht die Entscheidung, ob Ihr Stoff ein Polymer gemäß ECHA-Definition ist:

  • OECD 118: Bestimmung des zahlenmittleren Molekulargewichts und der Molekulargewichtsverteilung von Polymeren mittels Gelpermeationschromatographie
  • OECD 119: Bestimmung des niedermolekularen Gehalts eines Polymers mittels Gelpermeationschromatographie

Andere Basisinformationen sind z. B. physikalisch-chemische Daten wie

  • Log-Kow
  • Physikalischer Zustand
  • Löslichkeit
  • Viskosität
  • Ionizität
  • Oberflächenaktivität

Monomere

Monomere müssen gemäß der normalen Registrierungspflicht nach REACH registriert werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Für die analytische Gehaltsbestimmung von Monomereinheiten, Zusatzstoffen oder Substanzen, die chemisch an Polymermoleküle gebunden sind, stehen folgende Methoden zur Verfügung:

  • Massenspektrometrie (MS)
  • Gaschromatographie (GC)
  • FTIR Spektroskopie (Abgleich mit Polymer-Datenbank)
  • Kernresonanzspektroskopie (NMR)

Recycelte Polymere/Recyclate

Die mechanische oder chemische Verwertung von Kunststoffabfällen, die nach einem oder mehreren Verwertungsschritten zu einem oder mehreren Stoffen, einem Gemisch oder einem Erzeugnis führt, gilt als Herstellungsverfahren. Daher unterliegen auch recycelte Polymere/Rezyklate REACH.

Wir liefern die notwendigen analytischen Bestimmungen zur Identifizierung Ihres Rezyklats durch Abgleich von FTIR Spektren mit unserer Polymerdatenbank.

K-REACH

In Korea (K-REACH) ist eine Registrierung für alle Polymere erforderlich. Sie sind in zwei Gruppen unterteilt: PLCs (Polymers of Low Concern) benötigen ein Befreiungs-Dossier und nicht-PLCs benötigen ein vollständiges Dossier gemäß den K-REACH-Anforderungen.

 

LAUS kann Sie mit der Charakterisierung Ihres Polymers und mit Studien zu Dossier-Endpunkten unterstützen.

Virtual Booth

News

Meet us virtually. In times where we can’t meet in person.

Click here for contact

Your trusted Partner
for regulatory
compliance testing
FLYER
Video