Small enough to care and big enough to deliver

Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen nach CLP / GHS / ADR

GHS - Global Harmonised SystemVerordnung (EG) Nr. 1272/2008CLP-Verordnung

Durch die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien wird der Umgang in den Bereichen Herstellung, Transport und Verwendung für Mensch und Umwelt sicherer gemacht. Das Global Harmonisierte System (GHS) ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien und Gemischen sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern. Die Vereinten Nationen geben eine global gültige Klassifizierung mit H-Sätzen (Gefahrensätze) und Piktogrammen vor.

Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging; (EG) Nr. 1272/2008,) regelt die Einstufung und Verpackung von Stoffen und Gemischen in der EU auf Grundlage von GHS. Eine Pflicht zur Selbsteinstufung nach CLP besteht für Chemikalien seit 2010 und für Gemische seit 2015.

Die ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) ist das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Hier werden spezielle Aspekte des Transportes in Übereinstimmung mit GHS und CLP geregelt.

LAUS unterstützt Sie mit der Durchführung notwendiger Studien bei der Einstufung von Stoffen und Gemischen gemäß GHS, derCLP-Verordnung und ADR in folgenden Bereichen:

 

Physikalischen Gefahren:
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Screening)
Entzündbare Flüssigkeiten (H224, H225, H226)
Entzündbare Feststoffe (H228)
Pyrophore (selbstentzündliche) Flüssigkeiten (H250)
Pyrophore (selbstentzündliche) Feststoffe (H250)
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (H251, H252)
Stoffe oder Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (H260, H261)
Oxidierende Feststoffe (H271, H272)
Korrosiv gegenüber Metallen (H290)

 

Gesundheitliche Gefahren:
Ätzwirkung auf die Haut/Hautreizung (H314, H315)
Schwere Augenschädigung/Augenreizung (H318, H319)

 

Umweltgefährlichkeit:
Gewässergefährdung kurzfristig (akut) (H400, H401, H402)
Gewässergefährdung langfristig (chronisch) (H410, H411, H412, H413)

 

Sehr gerne vereinbaren wir auch ein persönliches Beratungsgespräch, um mit Ihnen gemeinsam eine individuelle Teststrategie zu entwickeln. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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