Biozide
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Biozide

Testung von Bioziden nach der europäischen Verordnung (EU) 528/2012

Die Biozidprodukte-Verordnung (BPR, (EU) 528/2012) regelt das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten in der EU.

Nach Anhang II muss ein neuer Wirkstoff  für Biozidprodukte in einem ersten Schritt auf Unionsebene genehmigt werden, bevor ein den Wirkstoff enthaltendes Biozidprodukt zugelassen werden kann. Eine Liste bereits genehmigter Wirkstoffe finden Sie auf der ECHA-Website. Um ein Biozidprodukt in Verkehr zu bringen, muss es dann nach Anhang III zugelassen werden. Die Zulassung kann je nach bedientem Markt auf nationaler oder Unionsebene erfolgen.

LAUS unterstützt Sie mit Prüfungen nach den Grundsätzen der Guten Laborpraxis (GLP). Basierend auf unserer langjährigen Erfahrung entwickeln wir gern mit Ihnen zusammen eine geeignete individuelle Teststrategie.

Analytische Chemie

  • Chemische Äquivalenzstudien
  • 5-Batch-Analyse (Wirkstoff und Verunreinigungen)
  • Rückstandsstudien

Stabilitätsstudien

  • Beschleunigte Lagerstabilität
  • Stabilität bei niedrigen Temperaturen
  • Langzeitstabilität (Haltbarkeit)

Physikalisch-chemische Eigenschaften (CIPAC, EU, UN, OECD und FEA)

in vitro / in vivo*  Toxikologie

Aquatische und terrestrische Ökotoxikologie

Umweltverhalten

Mutagenität / Genotoxizität

Endokrine Eigenschaften

Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um eine Versuchsstrategie oder einen individuellen Ansatz für die Zulassung/Registrierung Ihres AS oder Biozidprodukts zu besprechen.

 

Produkttypen

In Anhang V der BPR sind 22 Biozid-Produkttypen (PT 1-22) spezifiziert und in vier Hauptgruppen eingeteilt:

Hauptgruppe 1 Desinfektionsmittel

PT 1       Menschliche Hygiene

PT 2       Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind

PT 3       Hygiene im Veterinärbereich

PT 4       Lebens- und Futtermittelbereich

PT 5       Trinkwasser

Hauptgruppe 2: Schutzmittel

PT 6       Schutzmittel für Produkte während der Lagerung

PT 7       Beschichtungsschutzmittel

PT 8       Holzschutzmittel

PT 9       Schutzmittel für Fasern, Leder, Gummi und polymerisierte Materialien

PT 10     Schutzmittel für Baumaterialien

PT 11     Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verfahrenssystemen

PT 12     Schleimbekämpfungsmittel

PT 13     Schutzmittel für Bearbeitungs- und Schneideflüssigkeiten

Hauptgruppe 3: Schädlingsbekämpfungsmittel

PT 14     Rodentizide

PT 15     Avizide

PT 16     Bekämpfungsmittel gegen Mollusken und Würmer und Produkte gegen andere Wirbellose

PT 17     Fischbekämpfungsmittel

PT 18     Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden

PT 19     Repellentien (Abwehrmittel) und Lockmittel

PT 20     Produkte gegen sonstige Wirbeltiere

Hauptgruppe 4: Sonstige Biozid-Produkte

PT 21     Antifouling-Produkte (anwuchsverhindernd)

PT 22     Flüssigkeiten für Einbalsamierung und Präparation

Beispielsweise Flächendesinfektionsmittel, Handdesinfektionsmittel, Algizide für Schwimmbäder, Desinfektionmittel für Trinkwasser sind Biozide, die Sie in diesen Gruppen finden.

*Partnerlabor