Biozide
Testung von Bioziden nach der europäischen Verordnung (EU) 528/2012
Die Biozidprodukte-Verordnung (BPR, (EU) 528/2012) regelt das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten in der EU.
Nach Anhang II muss ein neuer Wirkstoff für Biozidprodukte in einem ersten Schritt auf Unionsebene genehmigt werden, bevor ein den Wirkstoff enthaltendes Biozidprodukt zugelassen werden kann. Eine Liste bereits genehmigter Wirkstoffe finden Sie auf der ECHA-Website. Um ein Biozidprodukt in Verkehr zu bringen, muss es dann nach Anhang III zugelassen werden. Die Zulassung kann je nach bedientem Markt auf nationaler oder Unionsebene erfolgen.
LAUS unterstützt Sie mit Prüfungen nach den Grundsätzen der Guten Laborpraxis (GLP). Basierend auf unserer langjährigen Erfahrung entwickeln wir gern mit Ihnen zusammen eine geeignete individuelle Teststrategie.
Analytische Chemie
- Chemische Äquivalenzstudien
- 5-Batch-Analyse (Wirkstoff und Verunreinigungen)
- Rückstandsstudien
Stabilitätsstudien
- Beschleunigte Lagerstabilität
- Stabilität bei niedrigen Temperaturen
- Langzeitstabilität (Haltbarkeit)
Physikalisch-chemische Eigenschaften (CIPAC, EU, UN, OECD und FEA)
in vitro / in vivo* Toxikologie
Aquatische und terrestrische Ökotoxikologie
Umweltverhalten
Mutagenität / Genotoxizität
Endokrine Eigenschaften
Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um eine Versuchsstrategie oder einen individuellen Ansatz für die Zulassung/Registrierung Ihres AS oder Biozidprodukts zu besprechen.
Produkttypen
In Anhang V der BPR sind 22 Biozid-Produkttypen (PT 1-22) spezifiziert und in vier Hauptgruppen eingeteilt:
Hauptgruppe 1 Desinfektionsmittel
PT 1 Menschliche Hygiene
PT 2 Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind
PT 3 Hygiene im Veterinärbereich
PT 4 Lebens- und Futtermittelbereich
PT 5 Trinkwasser
Hauptgruppe 2: Schutzmittel
PT 6 Schutzmittel für Produkte während der Lagerung
PT 7 Beschichtungsschutzmittel
PT 8 Holzschutzmittel
PT 9 Schutzmittel für Fasern, Leder, Gummi und polymerisierte Materialien
PT 10 Schutzmittel für Baumaterialien
PT 11 Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verfahrenssystemen
PT 12 Schleimbekämpfungsmittel
PT 13 Schutzmittel für Bearbeitungs- und Schneideflüssigkeiten
Hauptgruppe 3: Schädlingsbekämpfungsmittel
PT 14 Rodentizide
PT 15 Avizide
PT 16 Bekämpfungsmittel gegen Mollusken und Würmer und Produkte gegen andere Wirbellose
PT 17 Fischbekämpfungsmittel
PT 18 Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden
PT 19 Repellentien (Abwehrmittel) und Lockmittel
PT 20 Produkte gegen sonstige Wirbeltiere
Hauptgruppe 4: Sonstige Biozid-Produkte
PT 21 Antifouling-Produkte (anwuchsverhindernd)
PT 22 Flüssigkeiten für Einbalsamierung und Präparation
Beispielsweise Flächendesinfektionsmittel, Handdesinfektionsmittel, Algizide für Schwimmbäder, Desinfektionmittel für Trinkwasser sind Biozide, die Sie in diesen Gruppen finden.
*Partnerlabor