Physikalisch-chemische Prüfungen | UN-Test C.1
UN-Test C.1 | Stoffe, die korrosiv gegenüber Metallen sind
Metallkorrosivitätstests unter GLP sind erforderlich für die Einstufung von Stoffen nach
- Global Harmonisiertem System (GHS)
- CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging in der EU) H290
- Europäischem Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), Klasse 8
- für Sicherheitsdatenblätter, SDB
- und in der entsprechenden Gesetzgebung weltweit
Im UN Manual of Tests and Criteria (Achte überarbeitete Auflage) werden in Abschnitt 37 das Einstufungsschema und die Methode für den „Test zur Bestimmung des korrosiven Potentials von Flüssigkeiten und Feststoffen, die flüssig werden können, Verpackungsgruppe III/Kategorie 1“ festgelegt.
In diesem standardisierten Test werden Metallplatten aus Aluminium und Stahl vollständig, bzw. zur Hälfte in die Prüfsubstanz eingetaucht oder in der Gasphase aufgehängt. Dies geschieht bei 55°C für 1–4 Wochen. Der Massenverlust und lokale Korrosion werden am Ende beurteilt. Bei positivem Ergebnis wird das Produkt als Verpackungsgruppe III und als „Korrosiv gegenüber Metallen – Kategorie 1“ nach GHS eingestuft.
Laut Manual soll die Ätzwirkung auf die Haut für die Einstufung in Verpackungsgruppen (Kapitel 2.8 der Model Regulations) berücksichtigt werden. Dazu bieten wir OECD 435 (Corrositex) oder OECD 431 (In vitro Hautkorrosion) an.
Für Biozidprodukte enthält die Technische Vereinbarung für Biozide (TAB) – APCP Version 4.3 zusätzliche Anforderungen, die in unserem Labor leicht umgesetzt werden können. Zum Beispiel:
- Produkte, die als Korrosionsinhibitoren wirken, müssen über einen Zeitraum von 4 Wochen getestet werden.
- Bei Produkten, die reaktive oder instabile korrosive Verbindungen enthalten, sollte die Prüfsubstanz in geeigneten Abständen erneuert werden oder eine geeignete Analytik muss zeigen, dass die Verbindungen stabil sind (Beispiele hierfür sind Wasserstoffperoxid oder organische Peroxide).